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Jul | 2023
Für die Abschreibung muss der nicht abnutzbare und daher nicht abschreibungsfähige Boden aus dem Gesamtkaufpreis der Immobilie herausgerechnet werden.
Das BMF hat dafür eine neue Version der Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung mit Stand 22.06.2023 veröffentlicht. Sie berücksichtigt die Rechtsprechung der letzten Zeit hierzu.
Weitere Informationen hierzu finden Sie beim Bundesfinanzministerium.
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