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Mai | 2023

BGH-Urteil zum Austausch von Rauchwarnmeldern

der BGH hat im o.g. Urteil, das am 30.06.2023 veröffentlicht wurde, entschieden, dass der Austausch von Rauchwarnmeldern anders als deren erstmaliger Einbau grundsätzlich keine Modernisierung darstelle. Eine Modernisierungsmieterhöhung sei daher ausgeschlossen.

Das Urteil im Volltext finden Sie in der Anlage.

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