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EnEV 2016 – ein Kurzüberblick

EnEV 2016 – ein Kurzüberblick

In der Neufassung der EnEV wird die Europäische Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden als auch andere Beschlüsse der Bundesregierung zur Energiewende umgesetzt.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  1. Verschärfung der primärenergetischen Anforderungen hinsichtlich Gesamtenergieeffizienz an neu gebaute Wohn- und Nichtwohngebäude um 25 Prozent ab 1.1.2016. Die Wärmedämmung der Gebäudehülle muss zudem im Schnitt etwa 20 Prozent besser ausgeführt werden.
  2. Mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betriebene Heizkessel, die nach dem 1.1.1985 eingebaut wurden, müssen nach 30 Jahren außer Betrieb genommen werden. Vor 1985 eingebaute dürfen schon ab 2015 nicht mehr betrieben werden. Ausnahmen: Niedertemperatur- und Brennwertkessel sowie bestimmte selbstnutzende Ein- und Zweifamilienhausbesitzer.
  3. Oberste Geschossdecken in Bestandsgebäuden, die nicht den Mindestwärmeschutz erfüllen müssen ab dem 1.1.2016 gedämmt sein (U-Wert ≤ 0,24 W/m² K). Die Forderung gilt als erfüllt, wenn das darüber liegende Dach gedämmt ist oder den Mindestwärmeschutz erfüllt.
  4. Neuskalierung des Bandtachos im Energieausweis für Wohngebäude bis 250 kWh/(m²a) und Stärkung der Modernisierungsempfehlungen. Der Bandtacho wird zusätzlich durch Energieeffizienzklassen von A+ bis H ergänzt.
  5. Verkäufer und Vermieter von Immobilien sind zukünftig verpflichtet, den Energieausweis an Käufer bzw. Mieter zu übergeben. Der Energieausweis muss bereits bei der Besichtigung zur Ansicht vorgelegt werden.
  6. Energetische Kennwerte müssen künftig im Falle des Verkaufs oder der Vermietung in Immobilienanzeigen angezeigt werden. Liegt ein Energieausweis mit Energieeffizienzklasse vor, muss die entsprechende Einstufung auch veröffentlicht werden.
  7. Erweiterung der Aushangpflicht für Energieausweise für öffentliche Gebäude mit starkem Publikumsverkehr ab 500 m² Nutzfläche (ab dem 8. Juli 2015 mehr als 250 m²) und entsprechende private Gebäude ab 500 m² Nutzfläche.
  8. Senkung des Primärenergiefaktors von Strom auf 2,4 und ab 2016 auf 1,8.
  9. Einführung von Stichprobenkontrollen für Energieausweise.
  10. Einführung eines Kontrollsystems für Inspektionsberichte bei Klimaanlagen.

Der Inhalt ist sorgfältig und nach bestem Wissen erstellt worden. Wir übernehmen keinerlei Haftung für eine eventuell falsche oder missverständliche Darstellung.

Zuletzt aktualisiert am 03.05.2023 von Redakteur.

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Ralph Louis Diezel

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